Auftraggeber: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Hauptauftragnehmer: Gesellschaft für Regionalberatung mbH - MR
Partner: Niedersächsisches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. - NIW
Laufzeit: 10/2004 - 03/2005
Projektbeschreibung:
Die Länder Niedersachsen und Bremen haben im Juni 2002 die Errichtung eines Containertiefwasserhafens am Standort Wilhelmshaven politisch beschlossen. In der Folge wurde zu Beginn des Jahres 2003 die JadeWeserPort Realisierungsgesellschaft mbH & Co KG gegründet, die mit der Umsetzung beauftragt wurde. Mit den Bauarbeiten soll im Jahr 2005 begonnen werden. Die Inbetriebnahme des Hafens ist im September 2009 vorgesehen. Der Hintergrund des Vorhabens liegt im Wachstum des Welthandels und des internationalen Containerverkehrs begründet. Die Containerhäfen an der deutschen Nordseeküste erreichen trotz der vorgesehenen Ausbaumaßnahmen in einigen Jahren vermutlich ihre Kapazitätsgrenzen. In Kombination mit zunehmenden Größen von Containerschiffen, die die Häfen Hamburg und Bremerhaven nicht tideunabhängig anlaufen können, besteht perspektivisch die Gefahr, dass die deutschen Häfen nicht mehr entsprechend am Wachstum partizipieren können bzw. sogar eine Verlagerung zu ausländischen Konkurrenzhäfenhäfen möglich wird. Der Tiefwasserhafen umfasst eine Kajenlänge von 1.725 m auf einer Terminalfläche von 120 ha. Bei Vollauslastung soll die Umschlagkapazität bei 2,7 Mio. TEU/Jahr in der ersten Ausbaustufe liegen. Die Gesamtinvestitionen belaufen sich auf rund 900 Mio. €. Davon entfallen 600 Mio. € auf die Infrastruktur und 300 Mio. € auf die von einem noch auszuwählenden privaten Betreiber zu errichtende Suprastruktur. Die Planungen sehen vor, dass der Terminal aufgrund der nautischen Verhältnisse auf einer eigens dafür aufgespülten Fläche errichtet wird. Zwischen Festland und Terminal entsteht dadurch ein Hafengroden (240 ha), auf dem perspektivisch 170 ha als Logistik-, Industrie- und Gewerbefläche genutzt werden können. Die Errichtung des Tiefseehafens an der deutschen Nordseeküste ist ein Vorhaben von überregionaler Bedeutung. Gleichwohl werden daran auch Erwartungen für die Entwicklung der strukturschwachen Küstenregion geknüpft. Die niedersächsische Landesregierung hat deshalb in einem Änderungsantrag des Ziel 2-Programms eine neue Maßnahme „5.06 –Infrastrukturprojekte des Hafenbaus“ eingeführt. Es wird davon ausgegangen, dass Investitionen in den Ausbau der Hafenkapazitäten zu einer „signifikanten Steigerung der Leistungsfähigkeit im Bereich intermodaler Verkehre beitragen und hierdurch zugleich Wachstumsimpulse in den strukturschwachen Räumen des Ziel 2- Gebiets“ ausgelöst werden.Aus diesem Grunde ist vorgesehen, einen Teil der Infrastruktur des Tiefwasserhafens aus dem Ziel 2-Programm zu finanzieren. Es geht dabei konkret um die Landgewinnung und den Küstenschutz (seitliche Ufereinfassungen – ohne Kaje). Die Kosten werden mit 287 Mio. € veranschlagt. Davon sollen 50 Mio. € aus dem Ziel 2-Programm kofinanziert werden. Da die EU-Strukturfondsverordnung ab einer Höhe von 50 Mio. € Investitionsvolumen eine besondere Prüfung vorsieht, muss das Land Niedersachsen über die zuständige Verwaltungsbehörde (Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Verkehr) einen Großprojektantrag bei der EU-Kommission unterbreiten. Der Antrag sieht eine detaillierte Aufschlüsselung der Projektziele, ihres Beitrags zum strukturellen Wandel, der technischen Umsetzung sowie des Kosten-Nutzen-Verhältnisses vor.