Autoren: Untiedt, G., Janson, B.
2005

Hrsg.: Karl, H., Eberstein, H.: Handbuch der regionalen Wirtschaftsförderung

Die rechtliche Grundlage der EG-Regionalförderung liegt im EG-Vertrag und dort im Schwerpunkt in den Artikeln zum wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt (Art. 130 a-e). Darin verpflichten sich die Mitgliedstaaten zur harmonischen Entwicklung der Gemeinschaft beizutragen und den Abstand zwischen den Regionen, insbesondere zu den ärmsten Regionen zu verringern. Um das Ziel des wirtschaftlichen Zusammenhaltes zu erreichen, koordinieren die Mitgliedstaaten ihre Wirtschaftspolitik. Zu den Grundprinzipien der EG-Regionalpolitik zählen Konzentration, Partnerschaft, Programmplanung und Additionalität der Mittel. Geregelt wird die Regionalförderung durch ein komplexes System von Verordnungen wie der Rahmenverordnung und den Bestimmungen zu den einzelnen Fonds und Gemeinschaftsinitiativen. Um die Aufgaben in einer erweiterten Union bewältigen zu können, ist für das Jahr 2006 eine umfassende Reform der Strukturpolitik geplant.